Vor Kursbeginn empfehlen wir, das sich Teilnehmer und Teilnehmerinnen über eventuelle Förderungen durch öffentliche Anbieter informieren. Stellen wie das AMS, die österreichische Arbeiterkammer und auch andere Bildungsförderungen übernehmen in vielen Fällen Teile oder die gesamten Kosten Ihrer Weiterbildung. Anwohner und Anwohnerinnen in Wien können sich vor Kursbeginn beim Waff vorstellen und dort Förderungen oder Teilzahlungen erfragen. Häufig sind auch Unternehmen bereit, Weiterbildungen ihrer Mitarbeitenden zu zahlen oder mit zu finanzieren. Rechtzeitig informieren lohnt sich!
Bei uns gibt es einmal die Zertifizierung nach CERT NÖ und die Ö-Cert Zertifizierung. Was aber genau bringen dir diese Zertifizierungen überhaupt?
Eine Zertifizierung nach CERT NÖ bedeutet kontinuierliche Verbesserung und Reflexion der Kernbereiche einer eingereichten Organisation. So steht das CERT NÖ für stetig geprüfte und weiterentwickelte Organisationen. Teilnehmende dieser Organisationen erhalten so einen besseren transparenteren Einblick in die Abläufe und Qualität der einzelnen Unternehmen. Wer die Niederösterreichischen Bildungsförderung beantragen möchte, schafft mit dem CERT NÖ eine wichtige Grundlage dafür und auch für andere länderspezifische Förderungen. Außerdem bedarf es der CERT NÖ Zertifizierung als Grundlage für ein Ö-Cert Zertifikat.
Ein großer Vorteil des Ö-Cert ist die österreichweite Anerkennung des Zertifikats und die Aufnahme in das Verzeichnis der Ö-Cert Qualitätsanbieter. Generell ist eine Ö-Cert Zertifizierung natürlich ein Qualitätsnachweis in der Erwachsenenbildung und sorgt für eine bessere Transparenz deiner Ausbildung für Kunden. Dieses allgemein gültige Zertifizierung sorgt darüber hinaus noch für eine wesentlich leichtere Verwaltung, so wie Klarheit und Einfachheit bei eventuellen Förderungen.
Der Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) bietet Beihilfen für Arbeitslose an, die sich
weiterbilden möchten. So übernimmt der AMS zum Beispiel Kosten für Kurse, wie auch
Nebenkosten wie Fahrten, Verpflegung oder Unterkunft. Sogar Kosten für den
Lebensunterhalt können unter Umständen über die Beihilfen des AMS gezahlt werden.
Kontaktdaten für nähere Informationen finden Sie hier
Menschen in Bildungskarenz oder in Freistellung gegen Entfall der Bezüge durch
den Arbeitgebenden haben ebenfalls einen Anspruch auf Geld zur Weiterbildung vom
AMS. Mit diesem Zuschuss können etwa die Lebenshaltungskosten gedeckt werden.
Bis zu einem Limit von 3.000€/Kurs können auch Kosten für Kurse und
Weiterbildungsprogramme erstattet werden.
Wichtig: Weiterbildungsgeld bekommt nur, wer zuvor mindestens 6 Monate
versicherungspflichtig beschäftigt war. Anspruch geltend machen kann auch nur,
wer mindestens 20 Stunden pro Woche Kurse besucht.
Der Online-Ratgeber des AMS verrät Ihnen schon vorab, ob Sie für eine Förderung
in Frage kommen und wie hoch die Förderung ausfallen könnte.
https://www.ams.at/ratgeber-arbeitsuchende/weiterbildung-teilzeit
Wer im Rahmen einer Bildungsteilzeit bis zu 50 Prozent seiner
wöchentlichen Arbeitszeit reduziert hat, kann zum Ausgleich des
reduzierten Gehalts ein Bildungsteilzeitgeld beim AMS beantragen.
Mindestens 10 Stunden sollten noch weiter gearbeitet werden. Hinzu kann
noch die Beihilfe zum Bildungsteilzeitgeld beantragt werden, wodurch
Kosten für Weiterbildungen und sonstiges gedeckt werden können.
Ansprüche und Umfang können ebenfalls beim AMS Ratgeber online geprüft
werden.
https://www.ams.at/ratgeber-arbeitsuchende/bildungsteilzeit
Gerade in Zeiten der Krise braucht es manchmal etwas mehr Unterstützung. Deshalb hat der AMS die Corona-Joboffensive ins Leben gerufen. Im Gegensatz zu den anderen üblichen Förderungsprogrammen, ist die Corona-Joboffensive an weniger Bedingungen geknüpft und weniger festgelegt. Das Ziel des Programms ist es, Menschen ganz individuell zu unterstützen und deren Weiterbildung zu fördern. Die AMS Corona-Joboffensive ist nach Bundesländern unterteilt.
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Wien
Vorarlberg
Tirol
Das Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung des
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
unterstützt Wiener und Wienerinnen in fester Tätigkeit,
die sich nach einer beruflichen Veränderung umsehen
möchten. Kostenlose Beratungen und eventuelle
finanzielle Unterstützung sollen den Übergang
erleichtern.
Für eine digitale Weiterbildung bietet sich der
Digi-Winner an, der Menschen mit bis zu 5.000 € fördert.
Das Bildungskonto des waff hilft berufstätigen wie auch
arbeitslosen Menschen aus Wien mit einer Förderung von
bis zu 3.000 €.
Spezielle Programme werden angeboten für Frauen, junge
Menschen und Zugewanderte.
Öffnungszeiten des waff Beratungszentrums:
Montag - Donnerstag
8:00 - 17:00
Freitag
8:00 - 15:00
Tel.: 01217-48555
Mitglieder der Arbeiterkammer werden bei
Weiterbildungen gefördert. So gut wie alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind
Mitglieder in der Arbeiterkammer und ihnen steht
eine kostenlose Beratung zur Verfügung. Auch
Menschen ohne Arbeit sind nach einem einjährigen
Beschäftigungsverhältnis noch Mitglieder in der
Arbeiterkammer. Automatisch zu den Mitgliedern
der Arbeiterkammer gehören unter anderem auch
Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte,
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Karenz und
einige andere. Je nach Bundesland bietet die
Arbeiterkammer unterschiedliche
Förderungsprogramme an.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/AK-Bildungsfoerderung.html
Sollte keines der oben genannten Programme für Sie in Frage kommen, besteht immer die Möglichkeit, zumindest Kosten für Weiterbildung, Fahrten und Lehrmaterial von der Steuer abzusetzen. Diese sogenannten „Werbungskosten“ können Sie im Rahmen einer Arbeitnehmer-Veranlagung einfordern. So sparen sie entweder Lohnsteuer ein, oder bekommen eventuell Geld zurückerstattet. Die dazu benötigten Formulare reichen Sie digital bei https://www.bmf.gv.at/ oder in Papierform bei Ihrem Wohnsitz-Finanzamt ein.
Rufen Sie uns einfach an unter 06608185033